Das DRK bittet darum die Formulare (siehe Dateien) schon vorher auszufüllen. Dann geht es schneller.
Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir haben als Gesellschaft in der Pandemiebekämpfung schon viel erreicht. Aufgrund der
zahlreichen Infektionsschutzmaßnahmen, an deren konsequenter Umsetzung die Schulen
und Sie als Teil der Schulgemeinde maßgeblich mitwirken, ist es gelungen, Ihren
Kindern und Ihnen wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückzugeben. Dies beizubehalten
und den Freiraum möglichst sogar noch zu erweitern, sollte unser aller Ziel im
neuen Schuljahr sein.
Die Wissenschaft weist uns regelmäßig und eindringlich auf die Bedeutung einer hohen
Impfquote für die Eindämmung der Pandemie hin. Erfreulicherweise liegen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) nun auch ausreichende Belege dafür vor, Corona-Schutzimpfungen
für Kinder ab zwölf Jahren zu empfehlen. Nach Auffassung der STIKO überwiegen
nach dem gegenwärtigen Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem
Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen. Es würde mich deshalb freuen, wenn Sie
Hessisches Kultusministerium
gemeinsam mit Ihrem Kind und ggf. nach einem Gespräch mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt
das Impfangebot in Betracht ziehen würden. Selbstverständlich ist die Impfung weiterhin
freiwillig.
Seit dem Ende der Osterferien im vergangenen Schuljahr gilt an allen hessischen Schulen
für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen
eine Nachweispflicht, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt.
Diesen Nachweis erbringen die Schülerinnen und Schüler seitdem regelmäßig, indem
sie sich in den Schulen selbst testen oder sich bei Bürgerteststellen testen lassen.
Es hat mich sehr gefreut zu erfahren, dass die Einübung der Schritte bei der Durchführung
der Antigen-Selbsttests trotz mancher anfänglichen Sorge und einer nachvollziehbaren
Unsicherheit schnell gelang und das Testen bereits nach wenigen Durchgängen
zu einer Routine geworden ist. Denn mit Hilfe dieser regelmäßigen und zuverlässigen
Testungen ist es gelungen, Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erkennen
und die Gefahr von weiteren Ansteckungen zu verringern. An diesem Baustein der landesweiten
Teststrategie soll auch im neuen Schuljahr festgehalten werden. Daher wird
das Land Hessen seinen Schulen weiterhin kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung
stellen.
Neue Antigen-Selbsttests
Zu einer Änderung wird es zum neuen Schuljahr jedoch kommen. Bislang wurden die
Schulen mit Antigen-Selbsttests des Unternehmens Roche beliefert. Soweit noch vorhanden,
werden die Roche-Tests im Rahmen der aktuellen Bestellung ausgeliefert. Es wird
sodann aber zu einem nahtlosen Wechsel zu einem Produkt der Firma Siemens Healthineers
kommen.
Der zukünftig verwendete „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test“ verfügt über
eine CE-Zertifizierung und damit über einen unabhängigen und zeitlich unbefristeten
Qualitätsnachweis. Er liefert äußerst zuverlässige Ergebnisse und ermöglicht durch kleinere
Verpackungseinheiten eine einfache und flexible Verteilung der Testkits in der
Schule.
Um die eingespielte Routine nicht allzu sehr zu verändern, haben wir darauf geachtet,
dass sich die Durchführung des neuen Antigen-Selbsttests möglichst wenig von der
Durchführung der bisher verwendeten Antigen-Selbsttests unterscheidet. Die Lehrkräfte
werden die geringfügigen Unterschiede in der Testdurchführung mit allen Schülerinnen
und Schülern einüben. Ich bitte jedoch auch Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigten, mit
Ihrem Kind vor der ersten Selbsttestung in der Schule zu besprechen, dass es zu geringfügigen
Änderungen bei der Testdurchführung kommen wird. Eine von uns entwickelte
Kurzanleitung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Zudem
stehen Ihnen weitere Informationen des Unternehmens zum Produkt und zur Handhabung
unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/de/clinitest-self-test zur Verfügung.
Wie bisher auch darf der Nachweis des negativen Testergebnisses oder der in der Schule
vorgenommene Antigen-Selbsttest nicht älter als 72 Stunden sein, um am Präsenzunterricht
teilnehmen zu können. In den ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien
sind mindestens drei Testungen pro Woche erforderlich. Der kostenfreie „Bürgertest“
kann ebenfalls wie bisher in Anspruch genommen werden. Sollte Ihr Kind oder sollten
Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, bereits über einen vollständigen Impfschutz oder
einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.
Einführung eines Testhefts für den Alltag
Uns haben in den vergangenen Wochen viele Nachfragen erreicht, ob die in den Schulen
durchgeführten Antigen-Selbsttests nicht auch für außerschulische Aktivitäten und Nachweispflichten
genutzt werden könnten. Mit dieser Möglichkeit würde es insbesondere für
die Schülerinnen und Schüler, für die es bis vor kurzem noch keine Impfempfehlung der
Ständigen Impfkommission gab und für die die Pandemiezeit eine besonders herausfordernde
Zeit war, eine Erleichterung darstellen, wenn sie auf ein zusätzliches Testen verzichten
könnten.
Es freut mich besonders, dass wir diesem Wunsch nun nachkommen können. Den Schülerinnen
und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres von der Schule ein Testheft
zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in
der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept
der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können.
Die Schülerinnen und Schüler können das Testheft künftig mit sich führen und sich nach
einer Testdurchführung von der beaufsichtigenden Lehrkraft mittels Unterschrift oder Paraphe
(verkürztes Namenszeichen) das negative Testergebnis bestätigen lassen. Auch
die zertifizierten Bürgerteststellen können zusätzlich zum festgelegten Testnachweis Eintragungen
im Heft vornehmen, um die für die Teilnahme am Präsenzunterricht notwendige
Corona-Testung zu dokumentieren. Ebenso ist es möglich, dass einer Lehrkraft ein
aktueller Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt wird, den sie dann im Testheft
bestätigen kann.
Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass
oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis
einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim
Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden.
Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Auch andere Bundesländer
verschaffen Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Schutzkonzepte
Erleichterungen im Rahmen der 3G-Regeln. Sollten Sie daher Besuche in anderen Bundesländern
planen, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über etwaige Befreiungen.
Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen,
wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher
von der Schule separat geprüft und dokumentiert.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass während der ersten beiden
Unterrichtswochen (Präventionswochen) die Maskenpflicht während des Unterrichts
auch am Platz gilt und dass zum neuen Schuljahr auch von den Schülerinnen und Schülern
eine medizinische Maske zu tragen ist und eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht.
Ich wünsche Ihnen allen einen sicheren und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr
und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Marion Steudel
Ministerialdirigentin
Wichtige Informationen für das nächste Schuljahr (2021/2022)
Da in den ersten 2 Schulwochen jeder 3mal in der Schule getestet wird, fangen wir wieder mit dem WBS-Testcenter am Sonntag, den 29.8.2021 an. Die Schüler der Klasse 2 treffen sich um 17.00 Uhr, die Klasse 3 um 17.20 Uhr und der Klasse 4 um 17.40 Uhr im Klassenraum. So können wir dann am 1.Schultag sicher starten. Wie Sie dem beiliegenden Elternbrief aus dem Kultusministerium entnehmen können, dürfen die Kinder keine Stoffmasken mehr tragen.
Am Montag, den 30.08.2021 beginnt für alle Schüler wieder der Unterricht. Wir bleiben zunächst bei den versetzten Anfangs- und Pausenzeiten. Die Klassen 3 und 4 gehen um 7:45 Uhr in ihre Klassen, die Klassen 1 und 2 um 7.55 Uhr. Am ersten und zweiten Schultag endet der Unterricht dann entsprechend um 11.20 Uhr (Kl. 3+4) und um 11.30 Uhr (Kl.1+2). Da am Dienstag im Anschluss an die Betreuung unsere Einschulungsfeier stattfindet, bieten wir an den beiden ersten Tagen nur eine Betreuung bis 13 Uhr an.
Sollte es die aktuelle Situation (Corona-Pandemie) erfordern, dass wir andere Pläne machen müssen, erfahren Sie dies über die Homepage oder Ihre Klassenelternvertreter oder über den Postweg.
Der neue Stundenplan, den die Schüler am 1.Schultag erhalten, gilt ab Mittwoch, den 1. September 2021. Ab dann wird es wieder täglich eine Betreuung bis 14.30 Uhr geben.
Am 1. und 2. Schultag (Montag und Dienstag) nach den Sommerferien gibt es kein Mittagessen! Denken Sie bitte daran, rechtzeitig in den Ferien das Mittagessen beim Caterer zu bestellen.
Infobrief Sommerferien 2021
Liebe Eltern,
nun geht wieder ein Schuljahr zu Ende, das in die Geschichte als Corona Schuljahr eingehen wird. Schon der Einschulungstag unserer Erstklässler war besonders. Es durften zwar alle Gäste im Schulhof mitfeiern, aber die Schulgemeinde (unsere Zweit-, Dritt- und Viertklässler) waren nicht dabei, damit nicht zu viele Personen anwesend waren. Masken verdeckten die glücklichen Gesichter der Erstklässler.
Wir haben zunächst noch versucht, AG´s zu bilden, wurden aber schnell auf Grund der neuen Verordnungen gezwungen, alle klassenübergreifenden Projekte aufzugeben. Kein Wochenabschluss mehr, getrennte Pausenzeiten und Schulanfangszeiten, keine gemeinsame Mittagszeit, etc..
Trotzdem fanden noch einige schöne Veranstaltungen statt. So durften das 3. und 4. Schuljahr an einem Medientag teilnehmen. Besonders eindrucksvoll war unser Projekttag „Als die Bilder laufen lernten“. Auch das Capoeira-Projekt fand weiterhin mit wechselnden Gruppen statt.
Drei Tage vor den Weihnachtsferien begann für die Grundschulen der Corona- Lockdown. Eine Zeit des Homeschoolings und der parallel dazu angebotenen Notbetreuung begann.
Für alle Beteiligten eine spannende, aber auch kraftkostende Zeit. Sie, liebe Eltern haben eine tolle Arbeit geleistet. Wir Lehrer haben versucht, die Kinder in der Zeit so gut wie möglich zu begleiten: Wochenpläne, Hausbesuche, Telefonate, Onlineunterricht, kleine Lehr-und Lernfilme, Einzeltermine in der Schule,… .
Trotzdem war es gut, dass wir am 22.2.2021 wieder alle Kinder in die Schule holen durften. Zunächst mit halben Gruppen im Wechselunterricht und dann ab dem 17.5.21 im Präsenzunterricht für alle. Die Mensa durfte wieder öffnen.
Direkt nach den Osterferien gab es die nächste Neuerung: Testpflicht zweimal pro Woche. Die ersten Wochen öffnete die Schule am Sonntagnachmittag, damit alle Kinder getestet in den Unterricht starten konnten. Bald waren alle Schüler richtige Testprofis und wir integrierten die Testung in den Unterricht.
Für das 4.Schuljahr gab es einige Höhen und Tiefen: die Klassenfahrt fand statt, ebenso das Projekt: „Peoples Theater“ aber auch 3x Quarantäne, das Abschlussfest musste ausfallen und der Besuch des Kinos.
Alle Klassen konnten am Schluss des Schuljahres noch die Bundesjugendspiele durchführen und das 3. Schuljahr durfte nach den Osterferien im Hallenbad schwimmen. Auch fanden Wandertage und Ausflüge statt.
Auch in diesem Schuljahr haben Sie, liebe Eltern tolle Arbeit geleistet.
Das ganze Schulteam sagt Danke!
Ausflug Opel-Zoo
Änderung der Maskenpflicht
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich gestern schon gehört haben, ändern sich die Vorgaben für die Coronavirusschutzmaßnahmen wieder:
Ab Freitag, den 25.6.2021 gelten neue Regelungen für das Maskentragen in der Schule.
Die Pflicht des Maskentragens in der Schule wird aufgehoben:
- in den Pausen draußen (getrennt nach Klassen)
- während des Unterrichts, wenn das Kind auf seinem Platz sitzt.
Weiterhin müssen Mund-Nasenbedeckungen (Schüler können auch eine Alltagsmaske verwenden) getragen werden:
- beim gemeinsamen Ankommen auf dem Schulhof zu Schulbeginn (gemischte Klassen)
- im Treppenhaus, Toilette
- im Klassenzimmer, in der Mensa bis Ihr Kind auf seinem Platz sitzt.
Außerdem gilt: – Testpflicht bleibt weiterhin 2x pro Woche bestehen.
Bitte beachten Sie auch die Änderung des Betretungsverbotes:
Ihr Kind darf die Schule nicht betreten:
- wenn es Personen des gleiches Hausstandes Krankheitssymptome aufweisen, die auf eine mögliche Infizierung mit dem Coronavirus hinweisen
- oder wenn einer im gleichen Hausstand eine Quarantäneanordnung (vom Gesundheitsamt) erhalten hat.
Wenn Sie unsicher sind, ob das Betretungsverbot für Ihr Kind gilt, fragen Sie bitte in der Schule nach.
Freundliche Grüße
H. Heide-Joritz
Schulleiterin
Freiwilliges Soziales Jahr.
Grundschule des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Wilhelm-Busch-Schule • Schulstraße 11 • 64331 Weiterstadt
Juni 2021
Die Wilhelm-Busch-Schule in Schneppenhausen
sucht zum 1. August 2021
eine/n Schulabgänger/in
für ein
Freiwilliges Soziales Jahr.
- Wer kann sich vorstellen, sein frisch erlerntes Wissen mit Grundschulkindern zu teilen?
- Wer hat Spaß daran, den Lehrern bei Unterrichtsprojekten und Ausflügen behilflich zu sein?
- Wer hat Freude am Umgang mit Kindern und möchte die pädagogische Arbeit einer Grundschule (Ganztagsschule) kennenlernen?
Wenn dies auf Dich zutrifft, bewirb Dich an die im Briefkopf angegebene Adresse! Wir freuen uns auf Dich!
Telefon (0 61 50) 5 18 07 • Fax (0 61 50) 54 50 34
wbs_weiterstadt@schulen.ladadi.de
www.schule-schneppenhausen.de
Elternbrief: Vom Wechselunterricht in den Präsenzunterricht
Liebe Eltern,
nachdem das Kultusministerium am Mittwochabend bereits neue Elterninformationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb veröffentlicht hat, kamen vor 3 Stunden die entsprechenden Informationen aus dem Schulamt. Unsere Schule gehört zu dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Ab Sonntag fällt der Landkreis nicht mehr unter die sogenannte Bundesnotbremse.
Das bedeutet, dass unsere Grundschule ab Montag, den 17.5.2021 vom Wechselunterricht in den Präsenzunterricht kommt.
Ab Montag haben alle Schüler wieder jeden Tag Unterricht!
Aufgrund der Kürze der Zeit seit der Bekanntgabe, ist es mir nicht möglich, Ihnen schon den genauen Stundenplan Ihres Kindes mitzuteilen. Für die ersten Tage gilt:
Alle Kinder der Klassen 1 und 2 haben von 8.00 – 11.30 Uhr Unterricht und
alle Kinder der Klassen 3 und 4 von 7.50 – 12.20 Uhr.
Da wir uns im eingeschränkten Regelbetrieb befinden, gilt weiterhin:
feste Gruppen, Mund-Nasenbedeckung, keine AG´s und zweimal in der Woche Schülerselbsttests.
Die Betreuung findet wie gewohnt statt.
Auch können alle Kinder in der Mensa Mittagessen, wenn Ihr Kind bei dem neuen Caterer angemeldet ist.
Freundliche Grüße
Heidrun Heide-Joritz
Schulleiterin
Die nachfolgenden PDF-Dateien des Hessischen Kultusministeriums zum Schul- und Unterrichtsbetriebes sowie Informationen zu Versetzungen, Leistugsnachweisen etc. stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes
In der nachfolgenden Datei befindet sich das aktuelle Schulschreiben vom 23.04.2021 des Kultusministers Lorz.
Neuer Caterer Caseda
Liebe Eltern,
im Laufe des letzten Jahres fand eine neue Ausschreibung für das Schulessen statt. Unser bisheriger Caterer „Bantschow & Bantschow“ wurde vom Landkreis nicht mehr ausgewählt.
Ab dem 3. Mai 2021 wird uns der Caterer Caseda das Schulessen liefern (siehe das beiliegende Anschreiben).
Die Firma „Bantschow & Bantschow“ hat mitgeteilt, dass Sie sich nicht extra abmelden müssen. Dies geschieht automatisch. Eingezahltes, nicht verbrauchtes Essensgeld wird automatisch zurücküberwiesen.
Falls Sie weiterhin für Ihr Kind Mittagessen bestellen wollen, melden Sie sich bitte bei dem neuen Caterer Caseda an.
Freundliche Grüße
Heidrun Heide-Joritz, Schulleiterin
Weitere Informationen zur Anmeldund etc. bitte der nachfolgenden Datei entnehmen: