Aktuelle Informationen zur Schulöffnung am 22.06.2020

Von | 10. Juni 2020

Nächster Öffnungsschritt für Grundschulen, Grundstufen der Förderschulen, Grundschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen sowie Grundschulzweige der verbundenen Schulformen und Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen am 22.06.2020.

Sehr geehrte Eltern,

das folgende Schreiben ist das Musteranschreiben aus dem Hessischen Kultusministerium für alle Eltern in Hessen. Ich habe es nur an einzelnen Stellen an Situation in unserer Schule angepasst.

Freundliche Grüßen
H. Heide-Joritz
(Schulleitung)

 

Sehr geehrte Eltern,

das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen, den Grundstufen der Förderschulen, den Grundschulzweigen an Kooperativen Gesamtschulen sowie den Grundschulzweigen der verbundenen Schulformen und den Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen weiter geöffnet wird.

Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und der Vorklassen wieder täglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Der Unterrichtsumfang orientiert sich an der festgelegten verlässlichen Schulzeit Ihres Kindes. Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen täglich in der Regel vier Zeitstunden, die Jahrgänge 3 und 4 in der Regel täglich fünf Zeitstunden in der Schule. Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht (Englischunterricht in den Jahrgängen 3 und 4 können wir leider nicht anbieten, da die Kollegin nur in ihrem 2. Schuljahr unterrichten darf.)

Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften. Soweit es die personelle Situation der jeweiligen Schule es zulässt, wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse oder Lerngruppe eingesetzt sind.

Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.

Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten. Es greifen dann wieder andere Angebote (ich verweise auf den Elternbrief mit der Abfrage). Dort gilt die Abstandsregel, da es hier zu Kontakten außerhalb der Klasse kommt und eine feste Gruppenbildung wie am Unterrichtsvormittag organisatorisch nicht umsetzbar ist.

Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.

Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll.

Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause.

Im Folgenden werden noch zusätzliche Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zusätzlich sonderpädagogische Förderung erhalten, gegeben. Da unsere Förderschullehrkraft erkrankt ist, wird es in diesem Schuljahr keine zusätzliche sonderpädagogische Förderung mehr geben.

Wir freuen uns auf die Kinder, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sofern Sie noch Fragen haben, stehen wir dafür gerne zur Verfügung.