Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022

Von | 24. August 2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,


wir haben als Gesellschaft in der Pandemiebekämpfung schon viel erreicht. Aufgrund der
zahlreichen Infektionsschutzmaßnahmen, an deren konsequenter Umsetzung die Schulen
und Sie als Teil der Schulgemeinde maßgeblich mitwirken, ist es gelungen, Ihren
Kindern und Ihnen wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückzugeben. Dies beizubehalten
und den Freiraum möglichst sogar noch zu erweitern, sollte unser aller Ziel im
neuen Schuljahr sein.
Die Wissenschaft weist uns regelmäßig und eindringlich auf die Bedeutung einer hohen
Impfquote für die Eindämmung der Pandemie hin. Erfreulicherweise liegen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) nun auch ausreichende Belege dafür vor, Corona-Schutzimpfungen
für Kinder ab zwölf Jahren zu empfehlen. Nach Auffassung der STIKO überwiegen
nach dem gegenwärtigen Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem
Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen. Es würde mich deshalb freuen, wenn Sie
Hessisches Kultusministerium
gemeinsam mit Ihrem Kind und ggf. nach einem Gespräch mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt
das Impfangebot in Betracht ziehen würden. Selbstverständlich ist die Impfung weiterhin
freiwillig.
Seit dem Ende der Osterferien im vergangenen Schuljahr gilt an allen hessischen Schulen
für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen
eine Nachweispflicht, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt.
Diesen Nachweis erbringen die Schülerinnen und Schüler seitdem regelmäßig, indem
sie sich in den Schulen selbst testen oder sich bei Bürgerteststellen testen lassen.
Es hat mich sehr gefreut zu erfahren, dass die Einübung der Schritte bei der Durchführung
der Antigen-Selbsttests trotz mancher anfänglichen Sorge und einer nachvollziehbaren
Unsicherheit schnell gelang und das Testen bereits nach wenigen Durchgängen
zu einer Routine geworden ist. Denn mit Hilfe dieser regelmäßigen und zuverlässigen
Testungen ist es gelungen, Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erkennen
und die Gefahr von weiteren Ansteckungen zu verringern. An diesem Baustein der landesweiten
Teststrategie soll auch im neuen Schuljahr festgehalten werden. Daher wird
das Land Hessen seinen Schulen weiterhin kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung
stellen.


Neue Antigen-Selbsttests
Zu einer Änderung wird es zum neuen Schuljahr jedoch kommen. Bislang wurden die
Schulen mit Antigen-Selbsttests des Unternehmens Roche beliefert. Soweit noch vorhanden,
werden die Roche-Tests im Rahmen der aktuellen Bestellung ausgeliefert. Es wird
sodann aber zu einem nahtlosen Wechsel zu einem Produkt der Firma Siemens Healthineers
kommen.
Der zukünftig verwendete „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test“ verfügt über
eine CE-Zertifizierung und damit über einen unabhängigen und zeitlich unbefristeten
Qualitätsnachweis. Er liefert äußerst zuverlässige Ergebnisse und ermöglicht durch kleinere
Verpackungseinheiten eine einfache und flexible Verteilung der Testkits in der
Schule.
Um die eingespielte Routine nicht allzu sehr zu verändern, haben wir darauf geachtet,
dass sich die Durchführung des neuen Antigen-Selbsttests möglichst wenig von der
Durchführung der bisher verwendeten Antigen-Selbsttests unterscheidet. Die Lehrkräfte
werden die geringfügigen Unterschiede in der Testdurchführung mit allen Schülerinnen
und Schülern einüben. Ich bitte jedoch auch Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigten, mit
Ihrem Kind vor der ersten Selbsttestung in der Schule zu besprechen, dass es zu geringfügigen
Änderungen bei der Testdurchführung kommen wird. Eine von uns entwickelte
Kurzanleitung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Zudem
stehen Ihnen weitere Informationen des Unternehmens zum Produkt und zur Handhabung
unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/de/clinitest-self-test zur Verfügung.
Wie bisher auch darf der Nachweis des negativen Testergebnisses oder der in der Schule
vorgenommene Antigen-Selbsttest nicht älter als 72 Stunden sein, um am Präsenzunterricht
teilnehmen zu können. In den ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien
sind mindestens drei Testungen pro Woche erforderlich. Der kostenfreie „Bürgertest“
kann ebenfalls wie bisher in Anspruch genommen werden. Sollte Ihr Kind oder sollten
Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, bereits über einen vollständigen Impfschutz oder
einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.


Einführung eines Testhefts für den Alltag
Uns haben in den vergangenen Wochen viele Nachfragen erreicht, ob die in den Schulen
durchgeführten Antigen-Selbsttests nicht auch für außerschulische Aktivitäten und Nachweispflichten
genutzt werden könnten. Mit dieser Möglichkeit würde es insbesondere für
die Schülerinnen und Schüler, für die es bis vor kurzem noch keine Impfempfehlung der
Ständigen Impfkommission gab und für die die Pandemiezeit eine besonders herausfordernde
Zeit war, eine Erleichterung darstellen, wenn sie auf ein zusätzliches Testen verzichten
könnten.
Es freut mich besonders, dass wir diesem Wunsch nun nachkommen können. Den Schülerinnen
und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres von der Schule ein Testheft
zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in
der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept
der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können.
Die Schülerinnen und Schüler können das Testheft künftig mit sich führen und sich nach
einer Testdurchführung von der beaufsichtigenden Lehrkraft mittels Unterschrift oder Paraphe
(verkürztes Namenszeichen) das negative Testergebnis bestätigen lassen. Auch
die zertifizierten Bürgerteststellen können zusätzlich zum festgelegten Testnachweis Eintragungen
im Heft vornehmen, um die für die Teilnahme am Präsenzunterricht notwendige
Corona-Testung zu dokumentieren. Ebenso ist es möglich, dass einer Lehrkraft ein
aktueller Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt wird, den sie dann im Testheft
bestätigen kann.
Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass
oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis
einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim
Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden.
Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Auch andere Bundesländer
verschaffen Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Schutzkonzepte
Erleichterungen im Rahmen der 3G-Regeln. Sollten Sie daher Besuche in anderen Bundesländern
planen, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über etwaige Befreiungen.
Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen,
wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher
von der Schule separat geprüft und dokumentiert.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass während der ersten beiden
Unterrichtswochen (Präventionswochen) die Maskenpflicht während des Unterrichts
auch am Platz gilt und dass zum neuen Schuljahr auch von den Schülerinnen und Schülern
eine medizinische Maske zu tragen ist und eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht.
Ich wünsche Ihnen allen einen sicheren und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr
und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Marion Steudel
Ministerialdirigentin